Die allgemeine Regel lautet, dass eine Alkohol MPU immer angeordnet wird, wenn jemand mit einem überdurchschnittlich hohen Blutalkoholwert im Straßenverkehr aufgegriffen wurde. Der genaue Promillewert variiert zwischen den Bundesländern zwischen 1,1 Promille und 1,6 Promille (Blutalkoholkonzentration, BAK). Auch bei niedrigeren Werten kann bereits eine MPU angeordnet werden, allerdings ist dies normalerweise nur der Fall, wenn vorher bereits mindestens eine Trunkenheitsfahrt aktenkundig war. Alkohol am Steuer ist nicht der einzige Grund für eine MPU.
Es kann beispielsweise vorkommen, dass eine MPU von den Behörden angeordnet wird, wenn es einen triftigen Grund gibt, zu vermuten, dass ein Alkoholmissbrauch oder sogar eine Abhängigkeit vorliegt. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn bereits mehrere Schlägereien unter Alkoholeinfluss polizeilich aktenkundig sind. Das psychologische Gespräch läuft in diesem Fall ähnlich ab. Im Fokus der Untersuchung stehen dann jedoch die Delikte außerhalb des Straßenverkehrs. Fahranfänger sowie Personen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres müssen komplett nüchtern bleiben. Sie haben eine 0,0-Promillegrenze einzuhalten und dürfen daher gar keinen Alkohol vor dem Autofahren konsumieren.